Aus der Kirche austreten – Nachteile und Kosten

von am 19. Januar 2012 in Mensch und Gesellschaft

Aus der Kirche austreten – Nachteile und Kosten
Was man braucht: staatliche Behörden, Kirche, Austrittserklärung, Personalausweis, Pass, Familienbuch, Kosten
Kostenpunkt: kostenlos oder Kosten von 10 bis 60 Euro
Zeitaufwand: an den Arbeitstagen, Behördenzeiten
Schwierigkeit: leicht
Anmerkungen: Kirchenaustrittserklärung
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In Deutschland muss der Kirchenaustritt bei einer staatlichen Behörde erklärt werden. Der Kirchenaustritt schließt die Beendigung der staatlich registrierten Mitgliedschaft ein. In Deutschland beinhalten die Gesetze über einen Kirchenaustritt daher nur Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit einem Körperschaftsstatus. Je nach Bundesland erfolgt die Austrittserklärung u.a. beim Standesamt, Notar, Amtsgericht oder bei der Kirche direkt, bei der Austrittserklärung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen, teilweise wird auch eine aktuelle Meldebescheinigung gefordert. Verheiratete oder geschiedene Personen müssen das Familienbuch vorlegen.
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In der BRD liegen für die Bundesländer bezüglich einer Austrittserklärung aus der Kirche folgende Festlegungen hinsichtlich der verantwortlichen staatlichen Behörde und der Kosten vor : 1. Baden – Würtemberg : Standesamt oder Notar, Kosten : 10- 60 Euro 2. Bayern : Standesamt, Kosten : 31- 41 Euro 3. Berlin : Amtsgericht, Kosten : gebührenfrei 4. Brandenburg : Amtsgericht, Kosten : gebührenfrei 5. Bremen : Standesamt, Kosten : 5 E oder bei der Kirche, Kosten : gebührenfrei 6. Hamburg : Standesamt, Kosten : 31 E 7. Hessen : Amtsgericht, Kosten 25 E 8. Mecklenburg- Vorpommern : Standesamt oder Notar, Kosten : 10 E 9. Niedersachsen : Standesamt oder Notar, Kosten : 24 E 10. Nordrhein- Westfalen : Amtsgericht, Kosten : 30 E 11. Rheinland- Pfalz : Standesamt oder Notar, Kosten : 20,45 E 12. Saarland : Standesamt oder Notar, Kosten : 30,70 E 13. Sachsen : Standesamt oder Notar, Kosten : 20 E 14. Sachsen- Anhalt : Standesamt oder Notar, Kosten 25 E 15. Schleswig- Holstein : Standesamt oder Notar, Kosten 10 E 16. Thüringen : Standesamt, Kosten : 30 E







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